Schutz von Marken und anderen Kennzeichen

Eine Marke dient typischerweise dazu, Produkte von einem Unternehmen von denen anderer Unternehmen zu unterscheiden. Die Marke ermöglicht es dem Käufer also, sich bewusst für Produkte eines bestimmten Unternehmens zu entscheiden. Die Gründe für diese Entscheidung des Käufers können dabei sehr unterschiedlich sein. Sie reichen von positiven eigenen Erfahrungen in der Vergangenheit über Qualitätserwartungen bis hin zu einem bestimmten Image. Nicht umsonst wird der Begriff „Markenware“ als Hinweis darauf verstanden, dass die betreffende Ware eine bessere Qualität habe als Ware von „no-names“. So hängt der Wert und der Preis einer Uhr mit einer bekannten Marke nicht nur von der Technik und dem Design ab, sondern gerade auch davon, dass sie mit einer bekannten Marke versehen ist.

In nahezu allen Ländern der Erde ist es möglich, eine Marke durch Eintragung in das nationale Markenregister schützen zu lassen. Dabei kann eine Markeneintragung – anders als Patente oder Designschutzrechte – grundsätzlich zeitlich unbeschränkt verlängert werden.

In Deutschland ist ein Markenschutz zunächst durch Eintragung in das deutsche Markenregister möglich. Dabei können nicht nur Wörter oder Kombinationen aus Wörtern und Bildlichen Gestaltungen als Marke eingetragen werden, sondern grundsätzlich auch Abbildungen, Buchstaben, Zahlen, Hörzeichen, Farben, Farbkombinationen sowie dreidimensionale Gestaltungen einschließlich der Form einer Ware oder ihrer Verpackungen.

Zusätzlich zu den nationalen Markenrechten hat die Europäische Union vor etwa 20 Jahren die Unionsmarke geschaffen. Es handelt sich dabei um ein einheitliches Markenrecht, welches durch die Eintragung in das eigens dafür geschaffene Register erworben werden kann und in der gesamten Europäischen Union gilt. Die Anmeldung einer Unionsmarke ist dabei weit kostengünstiger als es die nationale Anmeldung der Marke in der Hälfte der Mitgliedsstaaten wäre.

Wird Markenschutz insbesondere auch in Ländern benötigt, die nicht der Europäischen Union angehören, ist an eine so genannte Internationale Registrierung zu denken. Dabei handelt es sich nicht – wie man aufgrund der Bezeichnung meinen könnte – um ein einheitliches internationales Markenrecht ähnlich einer Unionsmarke. Vielmehr kann man bei einer Internationalen Registrierung aufgrund eines zum Teil zentralisierten Anmeldeverfahrens ein Bündel nationaler Marken für die Länder erwerben, die den dafür notwendigen internationalen Abkommen beigetreten sind. Die Kosten der Internationalen Registrierung selbst hängen insbesondere davon ab, in welchen Ländern Schutz durch die Internationale Registrierung erworben werden soll. Der Vorteil dieses Systems liegt insbesondere darin, dass durch das zentralisierte Anmeldeverfahren die Möglichkeit geschaffen wird, die Kosten der Einschaltung von Korrespondenzanwälten in den Ländern, in denen man Markenschutz erwerben will, einzusparen.

Wie die Erfahrung zeigt, ist fachkundige Beratung vor allem hinsichtlich folgender Fragen wichtig:

  • Ist es für mich sinnvoll, eine Marke anzumelden oder reicht der Schutz meines Unternehmenskennzeichens aus?

  • Besteht die Gefahr einer Kollision mit bereits eingetragenen identischen oder ähnlichen Marken?

  • Ist es besser, die Marke als Logo oder als Wortmarke, farbig oder schwarz-weiß anzumelden?

  • Für welche Waren und Dienstleistungen soll die Marke angemeldet werden?

  • Wie verwirkliche ich den Markenschutz in den für mich relevanten Ländern optimal?

  • Hat sich die Gestaltung meiner Marke so verändert, dass ich sie noch einmal neu anmelden sollte?

 

Darüber hinaus unterstützen wir Sie auch dabei, Ihre Rechte gegen andere durchzusetzen oder sich gegen Inanspruchnahmen von Dritten zu verteidigen.