Schutz von Design (Geschmacksmuster)

Einer der Faktoren, die für den Erfolg eines Produkts von Bedeutung sind, ist die äußere Gestaltung, also das Design. So hängt beispielsweise die Entscheidung zum Kauf einer Uhr gerade auch von deren Aussehen, also deren Design ab.

Aufgrund der Bedeutung der äußeren Gestaltung von Produkten gibt es in den meisten Ländern der Erde spezielle Gesetze zum Schutz von Design. Wie und unter welchen Voraussetzungen ein Design geschützt wird, ist jedoch zum Teil recht unterschiedlich.

In Deutschland wurde bis vor kurzem statt der im Alltag gebräuchlichen Bezeichnung „Design“ die ältere Bezeichnung „Geschmacksmuster“ verwendet. Gemeint war allerdings das Gleiche. Erst Anfang 2014 wurde das Geschmacksmustergesetz in Designgesetz umbenannt. Nach dem Designgesetz kann ein konkretes Design durch Eintragung in ein dafür vorgesehenes Register geschützt werden, wenn es bestimmte Voraussetzungen erfüllt. Ist dies der Fall, so kann sich der Inhaber des Rechts gegen die Benutzung eines Designs zur Wehr setzen, welches keinen anderen Gesamteindruck erweckt als das eingetragene Design.

Die Europäische Union hat 2002 eine weitere Schutzmöglichkeit für Design eingeführt, das so genannte Gemeinschaftsgeschmacksmuster. Dieser sperrige Begriff bezeichnet ein Recht, welches in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union gilt. Dieses Recht kann – ähnlich wie in Deutschland – durch Eintragung des konkreten Designs in ein dafür vorgesehenes Register erworben werden. Daneben ist im europäischen Recht aber auch vorgesehen, dass ein Design unter bestimmten Voraussetzungen auch ohne Eintragung zumindest für die Dauer von 3 Jahren Schutz gegen Nachahmung genießt.

Neben den Gesetzen, die konkret auf den Schutz von Design zugeschnitten sind, haben aber auch das Urheberrecht und das UWG für den Schutz von Design eine erhebliche Bedeutung. Beide setzen keine Eintragung des Designs voraus und sind nicht auf 3 Jahre begrenzt.

Wir beraten Sie gerne, wie Sie ein von Ihnen entwickeltes Design für Ihre Zwecke optimal in Deutschland, der Europäischen Union oder in anderen Ländern schützen können und kümmern uns um Schutzrechtsanmeldungen im In- und Ausland. Außerdem unterstützen wir Sie auch dabei, Ihre Rechte gegen andere durchzusetzen oder sich gegen Inanspruchnahmen von Dritten zu verteidigen.