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Der Austritt des Vereinigten Königreiches aus der EU ist mit dem 01.02.2020 vollzogen. Lediglich in einer Übergangszeit, die am 31.12.2020 enden soll, allerdings um 2 Jahre verlängerbar ist, gelten die Europäischen Verordnungen und Richtlinien weiterhin im Vereinigten Königreich. Im Patentsektor hat der Austritt für das bereits seit langem bestehende Europäische Patentübereinkommen keine Auswirkungen, vermutlich aber für das geplante Einheitliche Europäische Patent und das Einheitliche Patentgericht.

Europäische Patente, die bereits seit mehr als 40 Jahren für technische Erfindungen beantragt werden können, basieren auf dem Europäischen Patentübereinkommen (EPÜ), welches nicht auf den Verträgen der EU beruht und auch wesentlich mehr Mitgliedstaaten aufweist als die EU. Deshalb beeinträchtigt der "Brexit" weder bestehende europäische Patente noch die Möglichkeit, ein Europäisches Patent zu erwerben, welches auch für das Vereinigte Königreich wirksam ist.

Ein europäisches Patent nach dem EPÜ hat die Besonderheit, dass es nach der Erteilung in ein Bündel von nationalen Rechten zerfällt und der Patentinhaber in allen EPÜ-Mitgliedstaaten seines Interesses jeweils Jahresgebühren zahlen und in einigen Ländern auch kostenträchtige Übersetzungen einreichen muss. Patentverletzungsprozesse sind in ihrer Wirkung in der Regel ebenfalls national beschränkt, so dass bei länderübergreifender Patentverletzung in mehreren Ländern gesonderte Verletzungsprozesse geführt werden müssen.

Um die Erlangung und Durchsetzung von Patentrechten in der EU zu vereinfachen und zu verbilligen, ist Jahrzehnte um die Einführung eines EU-Patent-Systems, nämlich des Einheitlichen Europäischen Patents und des Einheitlichen Patentgerichts, jeweils mit einheitlicher EU-weiter Geltung, gerungen worden. Beides sollte endlich in 2017 starten, leider ohne Mitwirkung von Spanien und Kroatien. Zwingende Voraussetzung für den Start ist allerdings eine Ratifizierung durch die drei wichtigsten Patentnationen der EU: Deutschland, Frankreich und das Vereinigte Königreich. Frankreich hat ratifiziert wie auch überaschenderweise noch während der Brexit-Verhandlungen das Vereinigte Königreich. Leider hat Deutschland wegen einer anhängigen Verfassungsklage noch nicht ratifiziert. Eine diesbezügliche Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wird vermutlich noch im ersten Quartal 2020 erfolgen. Aber auch wenn es zu einer Ratifizierung durch Deutschland kommt, bleiben wegen des Brexits Unklarheiten, da die zukünftige Rolle des Vereinigten Königreichs im EU-Patent-System nicht bekannt ist. Die bestehenden Regelungen machen grundsätzlich auch Nichtmitgliedern der EU die Teilnahme am EU-Patent-System möglich. Diese müssten sich aber den diesbezüglichen Bestimmungen der EU und der darauf basierenden Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union unterwerfen. Steigen die Briten nicht in das System ein, müssen wohl die Regelungen zum Einheitlichen Patentgericht überarbeitet werden, da diese einen Gerichtsstand in London vorgesehen haben. Es bleibt somit spannend.